Es geht auch anders!

Energieberatung Leverkusen

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Neu im Programm: Heizlastberechnung nach Verfahren B und B+ sowie Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Unsere Dienstleistungen

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Fördergelder,
Kredite
& Zuschüsse

Wohngebäude

Bestandsgebäude, erhaltenswerte Bausubstanz, Denkmalschutz, Wohnraumerweiterung,

Wohnraumneubau, Effizienzhäuser, QNG/NH-klassen im Neubau

  • Individuelle Sanierungsfahrpläne nach DIN EN V 18599
  • Energiebedarfs- und Verbrauchsausweise
  • Energetische Initialberatung zur Einschätzung des Sanierungsbedarfs
  • Energiebedarfsausweise nach DIN EN V 18599
  • Energieberichte nach DIN EN V 18599
  • Qualifizierte Baubegleitung
  • Fördermittelberatung und Beantragung BAFA/KFW
  • Wärmeschutznachweise
  • Wärmebrückennachweise/Berechnungen
  • Heizlastberechnungen
  • Hydraulischer Abgleich / Berechnungen
  • Thermografie Analysen
  • QNG- Nachweise
  • NH-Nachhaltigkeitsklassennachweise mit Qualitätssiegel

Nichtwohngebäude

  • Energiebedarfsausweise nach GEG 2024
  • Energieberichte auch nach § 8 ff EDLG und § 8 bis 10 EnEfG
  • Energieaudits/Intern u. Extern nach DIN EN 16247-1 und DIN EN ISO 50001
  • Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001
  • Umweltaudits/Intern u. Extern nach DIN EN 16247-1 und DIN EN ISO 50001

Fördergelder, Kredite & Zuschüsse

  • Effizienz Maßnahmen
  • BEG-EM/KfW-Fördermittel
  • KfW-Kredite
  • BAFA-Fördermittel
  • progress-Fördermittel
  • Kommunale Fördermittel
  • Landesfördermittel

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Gebäude

Die freie Energieberatung

Nach unserem Motto:
„ES GEHT AUCH ANDERS!“

Was verstehen wir unter freier Energieberatung?

Wir Energieeffizienz Experten bewegen uns durch die Vorgaben des BEG und GEG im Rahmen der Nachweisbarkeit der Förderfähigkeit von Maßnahmen oftmals in einem engen Korsett.

Energieeffizienzmaßnahmen wie bspw. Sanierungsmaßnahmen an der Hüllfläche von Gebäuden sind oftmals durch die Vorgaben sehr teuer und daher in Ihrer Gesamtbetrachtung nicht wirtschaftlich.

Unser Haus geht oftmals auch einen anderen Weg mit der einfachen Frage: Was kostet es mich und was bringt es mir:

Hier betrachten wir:

  • Die gesetzlichen Vorgaben
  • Die genaue Aufnahme des Ist-Stands
  • Priorisierung von Maßnahmen nach Effizienz, Kosten und Lebenszyklen
  • Vergleichs- und Gewichtungsanalyse
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Statt einer teuren Wärmepumpe mit Fußbodenheizung im Bestand zu installieren
Eine Gas-Brennwert-Therme und Biogastank einsetzten und Co2 neutral heizen.

Werden Räume nur gelegentlich genutzt dann nur auf 14,2C° beheizen und bei Nutzung der Räume mit einer Photonenheizung in Sekunden auf 22 C° aufheizen und damit bis zu 80% Heizkosten einsparen.

Statt einer für mehrere 1000 € teure Lüftungsanlage einfach für ein paar Euro Fensterfalzlüfter einsetzen.

Es gibt unendlich viele Kreative Lösungen außerhalb der förderfähigen Maßnahmen.

Über Ihren Energieberater
aus Leverkusen

Heiko Wittig

  • Dena gelisteter Energieeffizienz Experte
  • Maschinen und Anlagenmonteur
  • Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Mikrosoft und MS-Advance Spezialist
  • Energiemanagementbeauftragter nach DIN EN ISO 50001
  • Energiemanagementauditor intern/extern DIN EN ISO 16247
  • Energieeffizienzexperte für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Berater für Energieprodukte und Wechsel
  • Vertriebsmanager
  • Umweltmanager und Umweltauditor

Ihre Fragen – unsere Antworten

Setzen Sie auf meine Erfahrung und profitieren Sie von persönlicher Beratung und solider Serviceleistung

Energieausweis

Bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf eines Gebäudes schreibt der Gesetzgeber einen sogenannten Energieausweis vor. Ein Energieausweis soll den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Hierbei werden nach geltender Energieeinsparverordnung  2 Arten von Energieausweis unterschieden:

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis seit 01. Oktober 2008 Pflicht.

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten- und bei Nichtwohngebäuden hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Energieverbräuche in einem Gebäude sind sehr stark nutzerabhängig. Daher macht ein Verbrauchsausweis nur bedingt eine Aussage über die energetischen und damit tatsächlichen Zustand eines Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis ist nicht mehr zulässig bei Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 und mit weniger als 5 Wohneinheiten.

Verbrauchsausweis

Bei einem Verbrauchsausweis werden mindestens 3 Jahresverbräuche (Energieträger Öl, Gas, Holz, Strom)) für Heizung und Warmwasser zugrundegelegt. Die Verbräuche werden entsprechend klimabereinigt und in Bezug zur beheizten Nutzfläche gesetzt. Es erfolgt eine Aussage grafisch wie auch schriftlich über den Energieverbrauch in kWh/m²a.

Bedarfsausweis

Pflicht zum Bedarfsausweis: Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten Einpflegen!

Wesentlich aussagekräftiger und qualitativ anspruchsvoller ist der Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs. Die  Erstellung eines solchen Energieausweises setzt eine Analyse der gesamten Gebäudehüllfläche (Dachboden, Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke, Wärmebrücken etc.) sowie der vorhandenen Anlagetechnik zur Beheizung des Gebäudes voraus.

Die Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des Bedarfs nach DIN EN V 18599 ist damit aufwendiger und auch etwas kostenträchtiger. Im Rahmen einer einhergehenden Energieberatung nach den Richtlinien „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ergibt sich in Punkto Energieausweis ein Synergieeffekt. Denn im Rahmen einer solchen Beratungsleistung, wobei ohnehin eine genaue Gebäudeanalyse erfolgt, stellt der Energieausweis ein „Anschlussprodukt“ dar. Der Energieausweis kann dann sehr kostengünstig nach Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme erstellt werden.

Ein Energieausweis auf Grundlage des errechneten Bedarfs ist nutzerunabhängig und wesentlich aussagekräftiger hinsichtlich der Gesamtgebäudeeffizienz.

Wie läuft eine Energieberatung ab ?

Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:

1. Die Untersuchung des Gebäudes

Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:

Grunddaten:

  • Ort, Haustyp, Baujahr
  • Zahl der Wohneinheiten
  • Beheizbare Wohnflächen
  • Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder  bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung.

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung, mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers
    und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.
2. Beratungsbericht mit Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen

Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden vom Computer ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten (individueller Sanierungsfahrplan). Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen.

Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde.

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der Technik zu berücksichtigen.
  • Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach – im Zeitpunkt der Beratung – marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien
  • Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.
3. Persönliches Beratungsgespräch

Im Gespräch erläutert Ihnen der Energieberater, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Nach dem Erstgespräch und Zustimmung des Kunden erfolgt die eigentliche Auftragserteilung! Er gibt Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Damit Sie die Sanierung kostengünstig durchführen können, werden die in Frage kommenden Förderprogramme besprochen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Wohngebäuden lediglich zwischen 1 und 2 Familienhäusern und Mehrfamilienhäusern.

Auch hier wieder die Frage was bringt es mir und was kostet es mich?

Bei einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude wird der aktuelle Ist-Stand des energetischen Zustands des Gebäudes detailliert aufgenommen. Dies erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit den Energieeffizienz Experten
  2. Interessent versendet eine Mail mit seinen Kontaktdaten
  3. Wir versenden daraufhin eine Checkliste zum Objekt und Eigentümer
  4. Nach Erhalt der Checkliste vereinbaren wir einen Vor-Ort-Beratungstermin am Objekt
  5. Im Vor-Ort-Beratungstermin werden erste Fragen zur energetischen Sanierung geklärt und alle energetisch relevanten Daten vom Objekt erfasst.
  6. Nachfolgend erstellen wir ein detailliertes Angebot zur Ausfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Mit allen Leistungen auch der zu erwartenden Förderleistungen vom Staat
  7. Nimmt der Kunde das Angebot mit Gegenzeichnung an beantragen wir den iSFP incl. der zu erwartenden Förderungen bei der BAFA.
  8. Wir erstellen den iSFP unter ständiger Absprache mit dem Kunden
  9. Der iSFP mit allen Nebeninformationen wird dem Kunden überreicht und ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart.
  10. Die Rechnung wird dem Kunden für die Erstellung des iSFP überreicht und die Fördergeldauszahlung beantragt.
  11. Es erfolgt die Eruierung der weiteren Vorgehensweise Planung und Beantragung von BEG-Einzelmaßnahmen oder KFW- Krediten mit Tilgungszuschuss.
    Wärmebrückensimulation

    Als Wärmebrücke bezeichnet man Schwachstellen in der Gebäudehülle, bei denen Raumwärme schneller nach außen dringt, als bei anderen angrenzenden Bauteilen.

    Durch die hier entstehenden Temperaturunterschiede an den Bauteiloberflächen kann es zu Schäden am Gebäude, wie Kondensat- oder Schimmelpilzbildung kommen.

    Durch die immer strengeren Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäude, sowohl beim Neubau als auch in der Sanierung haben auch die Wärmebrücken und deren Vermeidung einen immer grösseren Einfluss auf die energetische Konzeption eines Gebäudes.

    Die Lokalisierung, Berechnung und anschließende Optimierung der Wärmebrücken hilft, Bauschäden zu vermeiden und die energetischen Kennwerte eines Gebäudes zu verbessern, sowie den Heizwärmebedarf zu senken.

    Mit Hilfe eines Wärmebrückensimulationsprogramms können wir Schwachstellen bei Bauteilanschlüssen aufzeigen, die Oberflächentemperaturen berechnen und so potienzielle Risikostellen für mögliche Schäden aufdecken.

    Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, das die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung von Objekten sicht- und messbar macht.

    Eine Wärmbildkamera wandelt die unsichtbare Infrarotstrahlung in elektrische Signale um, aus denen dann ein auswertbares Bild erzeugt wird.

    Energiewechsel-Service für Strom-Gas-Fernwärme

    Viele zufriedene Nutzer haben unseren Wechselservice bereits ausprobiert und ihre Energiekosten drastisch senken können. Dank des Wechselservices, sparen Sie Jahr für Jahr mehrere hundert Euro und eine Menge Zeit und Nerven. Probieren Sie es jetzt aus und erhalten Sie ein von uns optimiertes Angebot für Ihre Energiekosten. Garantierte Ersparnis – und um den Wechsel kümmern wir uns auch!

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    • Immer im günstigsten Tarif
    • 100% dauerhaft kostenlos

    Ihre Vorteile auf einem Blick:

    • Vorteil 1:Kostenfreie Tarifoptimierung durch unseren Wechselservice, mit der Sie ohne eigenen Aufwand in Ihrem Zuhause von dauerhaft günstigen Energiepreisen profitieren
    • Vorteil 2:Wir finden für Sie den günstigsten Tarif in Ihrer Region und übernehmen für Sie zu 100% zuverlässig und bequem den kompletten Anbieterwechsel.
    • Vorteil 3:Sie selbst haben keinerlei Arbeit mit dem Papierkram und sind trotzdem sofort in dem für Sie günstigsten Energietarif.
    • Vorteil 4:Auch in den Folgejahren brauchen Sie sich um nichts mehr kümmern, wir haben Ihren Energievertrag ab sofort zuverlässig im Blick und holen immer das Beste für Sie heraus.